Stellungnahmen zum Demokratiefördergesetz
Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, die langjährige Debatte über ein „Demokratiefördergesetz“ (DfördG) zielgerichtet wieder aufzunehmen. Am 25. Februar 2022 legten die federführenden Ministerinnen Anne Spiegel (Bundesministerin a.D. für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz) und Nancy Faeser (Bundesministerin des Innern und für Heimat) dazu ein Diskussionspapier vor und luden zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände ein, sich dazu mit Stellungnahmen zu Wort zu melden.
Nach Aussage der beiden Ministerien sind daraufhin etwa 170 Rückmeldungen eingegangen. Bis heute sind nur jene bekannt, die von einigen der Organisationen selbst veröffentlicht wurden. Am 4. Mai 2022 fand in Berlin eine Tagung statt, um sich fachöffentlich zum DfördG auszutauschen. Einige Organisationen perspektivierten die Veranstaltung kritisch, da die beiden Ministerien und ihre Darstellung zum geplanten Gesetz sehr viel Raum eingenommen haben.
Seit Dezember 2022 liegt der Entwurf für ein DFördG vor, der inzwischen im Bundestag und im Bundesrat diskutiert wird. In diesem Verfahren haben sich abermals zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände zu Wort gemeldet. Um dem Diskurs Rechnung zu tragen, wird in dieser Ausgabe des Journal eine gekürzte Auswahl solcher Stellungnahmen dargestellt. Diese können die Diskussion zwar nicht in der Breite wiedergeben, sollen aber exemplarisch nachzeichnen, wie Akteur*innen der Zivilgesellschaft den Inhalt des DFördG und seine Entstehung einschätzen. Insgesamt ist mit Blick auf das Selbstverständnis der politischen Bildung bereits jetzt deutlich geworden, dass eine sehr viel breitere Debatte und größere Transparenz wünschenswert gewesen wären.
Demokratiefördergesetz – Privileg und Verpflichtung staatlicher politischer Bildung
Thomas Krüger (Bundeszentrale für politische Bildung)
Thomas Krüger ist seit 2000 Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung.
1991 – 1994 war er Senator
für Jugend und Familie in Berlin, 1994 – 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Das Demokratiefördergesetz ist eine enorme Chance: für Bewegung in festgefahrenen Strukturen, für mehr verlässliche Förderung der Zivilgesellschaft und für Debatten um Selbstverständnisse und unterschiedliche (Bildungs-)Ansätze. Mit dem Ziel einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und nachhaltigen Absicherung von Maßnahmen wird die Verantwortung des Bundes für die Förderung von demokratischem Bewusstsein und die Bekämpfung von Ideologien der Ungleichwertigkeit anerkannt und festgeschrieben. Das ist erfreulich und positiv.
Die Bedarfe und Erwartungshaltungen in einem einheitlichen Rahmen zu bündeln, ist ein ambitioniertes…
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