Globaler Rechtsterrorismus

Während islamistischer Terror schon seit langem als transnationales Phänomen eingestuft wird, dem eine gemeinsame Ideologie zugrunde liegt, werden rechtsextremistische Anschläge häufig Einzeltätern zugeschrieben, die als ‚einsame Wölfe‘ agieren und mehr oder weniger krank sind. Exemplarisch dafür steht, dass die Bundesanwaltschaft bis heute daran festhält, dass die Morde des NSU „ausermittelt“ sind und inklusive der vorbereitenden Ausspähungen ausschließlich von zwei bzw. drei Tätern verübt wurden. Doch mit der Einzeltätertheorie bzw. deren Pathologisierung werden entscheidende Bedingungsfaktoren ausgeblendet. Stattdessen muss ein tieferes Verständnis für die Zusammenhänge zwischen scheinbar isolierten Anschlägen von Oslo über Christchurch, El Paso, Kassel bis Halle und Hanau entwickelt werden, um Rechtsterrorismus zu begreifen.


Auf der Suche nach Kausalitäten, die rechtsterroristische Gewalttaten erklären, werden dem Täter häufig psychische Probleme zugeschrieben. Damit wird der Täter zum Getriebenen seiner Taten durch Umstände erklärt, die seinen Willen und/oder sein Bewusstsein einschränken und damit seine Schuld relativieren. Allerdings nicht, um ihn von seinen Taten freizusprechen, sondern um seine Tat von der gesellschaftlichen Normalität abzuspalten. Doch die Einordnung sozialer Phänomene als übernatürliches oder pathologisches Ereignis verhindert einen grundsätzlichen gesellschaftlichen Diskurs über Ursachen und Hintergründe. Dabei sollen psychische Faktoren nicht negiert werden. Allerdings sind Ursachen und Motive von Terrorakten auf unterschiedlichen Ebenen verortet. Bei der Bereitschaft zu einer Terrorhandlung sind durchaus psychische Faktoren zu berücksichtigen. Die Wahl der potenziellen Opfer geschieht jedoch keineswegs zufällig, sondern resultiert aus ideologischen und politischen Motiven. Rechtsterroristische Gewalttaten sind bewusste Inszenierungen, um politische Botschaften zu vermitteln. Die einseitige Fokussierung auf eine psychische Erkrankung verkennt, dass die Auswahl der Opfer nicht ohne das Phänomen Rassismus bzw. Antisemitismus zu erklären ist.


Terrorhandlung als Einzeltat?



Die Bezeichnung als Einzeltäter verschleiert die soziale Koproduktion, indem soziale Bezüge zu Personen und Ideologien, die zu der Tat inspiriert und motiviert haben, ausgeklammert werden. Einzeltäter operieren nicht im sozialen Vakuum, sondern teilen gemeinsame ideologische Grundlagen. Kein Täter steht außerhalb der Gesellschaft – sie sind Teil eines Bezugssystems, das sich insbesondere durch das Internet zunehmend internationalisiert und radikalisiert (vgl. Ebner 2020).

Die Einstufung der Terrorhandlung als Einzeltat hat für die Sicherheitsbehörden eine…

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Der Autor

Manfred Pappenberger, Diplom-Pädagoge, studierte Erziehungswissenschaft, Soziologie, Psychologie und Kriminologie. Seit 1990 ist er Dozent für politische Bildung am Bildungszentrum Bad Staffelstein.

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