Evaluation: Interessen von Nutzer*innen berücksichtigen

Das Förderprogramm „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde 2015 gestartet. Mit dem Programm unterstützt das BMFSFJ zivilgesellschaftliches Engagement in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Am Deutschen Jugendinstitut (DJI) ist die Gesamtevaluation des Programms angesiedelt. Diese vernetzt die wissenschaftlichen Begleitungen und führt eigene Erhebungen über die Handlungsbereiche des Bundesprogramms hinweg durch. Auf Basis der Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitungen sowie eigener Erkenntnisse bewertet sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als Ganzes.

Wer heute Evaluationen seriös durchführt, kommt an den Standards für Evaluation, beispielsweise der Gesellschaft für Evaluation e. V., nicht vorbei. An erster Stelle stehen dabei die „Nützlichkeitsstandards“, die sicherstellen sollen, dass die Evaluation sich an den abgestimmten und geklärten Evaluationszwecken sowie soweit möglich „am Informationsbedarf der vorgesehenen Nutzerinnen und Nutzer ausrichtet“ (DeGEval 2017: 32). 

Hierzu wird z. B. mit Standard N 1 festgelegt, dass „die am Evaluationsgegenstand oder an der Evaluation Beteiligten sowie die von Evaluationsgegenstand oder Evaluation Betroffenen […] vorab identifiziert werden [sollen], damit deren Interessen und Informationsbedürfnisse geklärt und so weit wie möglich bei der Anlage der Evaluation berücksichtigt werden können“ (ebd.). Die folgenden exemplarischen Leitfragen sollen helfen, diese Standards einzulösen:
  • „Wer ist an der praktischen Umsetzung des Evaluationsgegenstandes beteiligt?“
  • Wer soll durch den Evaluationsgegenstand direkt oder indirekt erreicht werden (Zielgruppen und deren soziales Umfeld)?“
  • „Wer ist verantwortlich für die Konzeption und die Gestaltung des Evaluationsgegenstandes?“
  • „Wer hat über die Zukunft des Evaluationsgegenstandes zu entscheiden?“ (ebd.). 

Diese Fragen lassen sich nicht abstrakt beantworten, sondern immer nur – und das gilt im Bereich Evaluation für alle Standards, Paradigmen, Methodologien und Methoden – mit Blick auf das jeweilige Programm, das es zu evaluieren gilt, seine Anliegen, Strukturen und beteiligten Akteure.

Selbst wenn man konkrete Programme in den Blick nimmt, fallen die Antworten oft nicht einfach und vor allem nicht immer eindeutig aus. Bei nicht wenigen Programmen liegt es in der Natur der Sache, dass in der Phase der Konzipierung von Evaluationen die Nutzer*innen…

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Der Autor

Dr. Christian Lüders, ehem. Leiter der Abteilung Jugend und Jugendhilfe am Deutschen Jugendinstitut, München

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