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Die AfD positioniert sich zum 16. Kinder- und Jugendbericht

Im November 2020 wurde der 16. Kinder- und Jugendbericht (KJB) der Bundesregierung zur „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ veröffentlicht. Der von einer fachlich ausgewiesenen Kommission erarbeitete Bericht umfasst 669 Seiten und thematisiert breit das Feld und die Bedeutung von schulischer und außerschulischer demokratisch-politischer Bildung in einer pluralen demokratischen Gesellschaft. Es ist ein Bericht, der – bei aller Kritik – in seiner Differenziertheit und seinem basalen demokratischen Wertebezug als State of the Art charakterisiert werden kann und für Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Praxis vielschichtige Handlungsempfehlungen aufzeigt (vgl. Heft 3/2021 des Journal).

Nun hat die Bundestagfraktion der AfD im Juni dieses Jahres unter dem Titel „Bildung oder Umerziehung?“ eine – wie sie formuliert – „kritische Stellungnahme“ zum KJB vorgelegt und in einer Veranstaltung der Fraktion diskutiert. Diese Stellungnahme besteht aus zwei von der Fraktion in Auftrag gegebenen Gutachten mit einem Gesamtumfang von 156 Seiten, verfasst von dem an der Universität Frankfurt/M. lehrenden Didaktiker der Biowissenschaften Hans-Peter Klein und von Henrique Schneider, der an der privaten Hochschule der Wirtschaft NORDAKADEMIE in Elmshorn Volkswirtschaftslehre lehrt. Beide Gutachter sind in den Diskursen zur Politikdidaktik, der außerschulischen politischen Bildung und Demokratiebildung weitgehend unbekannt bzw. fachfremd.

Auf einige ausgewählte Aspekte will ich eingehen, die zeigen, wie selektiv der Bericht in diesen Gutachten aufgenommen wird und in welchem Kritik- und Denkhorizont die AfD bzw. die beiden Autoren sich verorten.

Ideologisch und einseitig
Der KJB wird breit vorgestellt und in aus Sicht der AfD besonders relevanten Auszügen referiert, die dann aus der AfD- resp. Gutachterperspektive kommentiert werden. Dabei werden schon im Vorwort der beiden in den Facharbeitskreisen der AfD zuständigen Abgeordneten (Götz Frömming und Martin Reichardt) und auch in der Einleitung die zentralen Kritik- und Bezugspunkte genannt: Der Bericht ist für die AfD eine “stark ideologisch geprägte und politisch einseitige Tendenzschrift“, er zeige die „linke politische Gesinnung der Autoren“, die eine „einseitige politische Bildung“ favorisieren; weiter würden sie „Islamismus, islamistischen Terrorismus, Linksextremismus und Antifa“ nicht erwähnen bzw. ideologisch verharmlosen. Zudem enthalte der Bericht „kein klares Bekenntnis zum Grundgesetz und zu den darin festgelegten Grundrechten“. Die AfD bekennt sich instrumentell verkürzt zum „Beutelsbacher Konsens“, reklamiert hier den „Überwältigungsschutz von Schutzbefohlenen“ und warnt vor „einseitiger Darstellung kontrovers diskutierter Fragen“; gegen beides würde der Bericht bzw. würden die Autor*innen – so die Unterstellung – verstoßen.

Schule, Hochschule und Wissenschaft
In diesen Teilen der gutachterlichen Stellungnahme spricht Schneider generell von „einem einseitigen Bericht mit moralischen und ideologischen Vorgaben unter links-identitärem Blickwinkel“ (16). Er geht zunächst auf die aus seiner Sicht einseitig negative zeitdiagnostische Rahmung ein, weil gesellschaftliche Megatrends und Krisen sowie deren Herausforderungen – Globalisierung, Digitalisierung, Pandemie, Demokratie u. a. – nur in ihren problematischen Folgen und Effekten gesehen würden. Weiter wird dem Bericht vorgeworfen, das gegliederte Schulsystem und die Hochschule vor allem und wiederum einseitig als Orte sozialer „Ungerechtigkeit“ (14), von institutioneller Diskriminierung, Selektion und der Reproduktion von Ideologie – auch von „rechtem Gedankengut“ (43) – zu sehen.

Breit wird über die Situation im Bildungssystem, die Bedingungen für Lernen und Bildung – z. B. an den Massenuniversitäten – räsoniert. Argumentiert wird mit den unterschätzten und verharmlosten Gefahren des Linksextremismus und Islamismus im Bildungsbereich. Neben dieser Gefahrendiagnose geriert sich die AfD als Verteidigerin des traditionellen, differenzierten Bildungssystems als Träger von Bildung und Leistung, während der Autor in aktuellen Entwicklungen die angebliche Abkehr vom Bildungsbegriff sieht und den Autor*innen des Berichts eine problematische und „inflationäre Verwendung“ (54) des Kompetenzbegriffs vorwirft. Diese wollten mit Integration und Inklusion, einer „neuen Lernkultur“ mit Lehrern und Lehrerinnen als Lernbegleiter einen Systemwechsel; sie wollten weg vom „Leistungsprinzip hin zum Wohlfühlprinzip“ (49) und plädierten letztlich für die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems. Für die Hochschulen als Orte der Wissenschaftsfreiheit und des offenen Diskurses wird dem Bericht unterstellt, dass er „sich einer Cancel Culture anschließt, die von vornherein Menschen vom Diskurs fernhält“ (61).

Abschließend wird in drei Exkursen auf „Cancel Culture“, „Gender Studies“ und Wissenschaftsfreiheit sowie auf das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ eingegangen. Der Autor konstatiert eine Verbreitung von „Cancel Culture und links-identitärem Gedankengut“ (69) an den Hochschulen. Diese Entwicklung würde – wie auch Protestformen wie Fridays for Future – in dem Bericht nicht kritisch aufgenommen, sondern nur einseitig und durchgängig Kritik am rechtspopulistischen Lager geübt. Die Gender- und Queer-Studies können nach Klein „wissenschaftlichen Ansprüchen kaum standhalten“ (65) und vor allem die Kritik aus der Biologie werde – als Teil einer „regulierenden Sprachpolitik“ (68) – nicht aufgenommen. Und vor dem Hintergrund dieser Bedrohungslagen für die Demokratie und die Freiheit von Forschung und Lehre habe sich als Gegenbewegung das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ gegründet.

Demokratiebegriff und Handlungsempfehlungen
Vor allem auf diese Aspekte des Berichts blickt Schneider in seiner gutachterlichen Stellungnahme und wirft ihm ein „defizitäres und teilweise widersprüchliches Verständnis von Demokratie“ (86) vor; er nehme keinen Bezug zum Wertekatalog des Grundgesetzes, thematisiere Stärken und Schwächen der Demokratie nicht. Ihm fehle als zentrales „inhaltliches Defizit“ (92) und „schwerwiegende Unterlassung“ (124) ein grundlegendes Bekenntnis zur deutschen Demokratie. Eingenommen würde nur eine Problemperspektive und es erfolge keine Würdigung der „sehr robusten Verfassung der Demokratie in Deutschland“ (113).

Der KJB sei folglich einseitig normativ, „parteiisch und ideologisch“ (126), zirkulär im Sinne von Selbstbestätigung und nach ihm diene Bildung ausschließlich der „demokratisch-politischen Unterweisung“ (87). Schneider bezeichnet den Bericht auch wiederholt als wenig sorgfältig, willkürlich, undifferenziert, als Konfusion von Fakten und Meinungen; die notwendige Pluralität werde zwar versprochen, aber nicht eingelöst.

Mit Blick auf die Beschreibung und Deutung der – für Schneider kontrovers zu diskutierenden – zeitdiagnostischen Phänomene sieht er im Umgang mit Pluralität und deutlich anderen Positionen eine vorschnelle Etikettierung als un- und antidemokratisch. Auch der Extremismusbegriff ist für ihn unpräzise, und er will ihn nur in seiner „zersetzenden und gewalttätigen“ (129) Dimension akzeptieren.

Zu den vielfältigen Handlungsempfehlungen im KJB werden neben einigen positiven Bewertungen zahlreiche kritische Einwände und deutliche Ablehnungen formuliert; so wird generell eine Dominanz des Staates gegenüber der Zivilgesellschaft mit ihrer Pluralität von Trägern und Infrastrukturen mit „ganz unterschiedlichen Werte- und politischen Vorstellungen“ (130) aus dem Bericht herausgelesen. Dies gipfelt in Formulierungen wie der, dass in den Empfehlungen die „Gefahr einer Totalisierung der politischen Bildung“ (131, 141, 142) stecke und diese förderpolitisch auf den „Zentralstaat“ fixiert sei. Den Autor*innen wird wiederholt ein Denken und Fordern in Kausalzusammenhängen „zwischen den Aufgaben des Zentralstaates, der Finanzierung und den gewünschten Wirkungen“ unterstellt, die für Schneider „fundamental un-, wenn nicht schon antidemokratisch sind“ (141).

Die AfD bzw. der Autor loben die Fachlichkeit der Berufsausbildung, in der für sie „demokratische Bildung Teil des Auftrages ist“; hier werde in dem Bericht „Bildung mit Schulfach verwechselt“ (147) und wären die berufliche Bildung und Berufsschulen nicht verstanden worden. Auch die fachlichen und zugleich demokratisch bildenden zivilgesellschaftlichen Institutionen werden positiv hervorgehoben, die keine staatliche Förderung der politischen Bildung bräuchten. Im Gegenteil, die AfD fordert Distanz, damit die unabhängigen und vielfältigen zivilgesellschaftlichen Strukturen den Staat auch kritisieren können und nicht von ihm abhängig werden. Die Handlungsempfehlungen werden so gelesen, als wollten die Verfasser*innen des KJB „zivilgesellschaftliche Strukturen den staatlichen unterordnen“ (151).

Fazit
Neben zahlreichen nachvollziehbaren Hinweisen zu einzelnen Teilen des KJB sind es vor allem drei Kritikzentren, die deutlich machen, wie die AfD bzw. die beiden Autoren politische Bildung und Demokratiebildung sehen. Formuliert wird erstens eine Generalabrechnung, weil der AfD bzw. den Gutachtern die ganze Richtung einer aufklärenden, kritischen und emanzipatorisch begründeten politischen Bildung bzw. Demokratiebildung nicht passt. Damit hat der Bericht für die AfD das Ziel verfehlt. Wiederholt wird zweitens kommentiert, dass der Bericht einseitig und ideologisch sei, andere Sichtweisen auf Krisenentwicklungen, von Demokratie und politischer Bildung ausblende bzw. nicht zulasse und er damit zur Spaltung der Gesellschaft beitrage. Und drittens gerieren sich die AfD bzw. die Autoren angepasst und staatstragend als Hüter von Grundgesetz und Demokratie als Rahmung politischer Bildung. Dies kann als instrumenteller Missbrauch und bewusste Leugnung eines demokratiebewussten Berichts gedeutet werden.

Zitation:
Hafeneger, Benno (2021). Die AfD positioniert sich zum 16. Kinder- und Jugendbericht, in: Journal für politische Bildung 4/2021, 56-57.

Der Autor

Prof. Dr. em. Benno Hafeneger lehrte und forscht an der Philipps-Universität Marburg zu Jugend und außerschulischer Jugendbildung und ist Mitglied der Journal-Redaktion.

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