Zur Anhörung des Demokratiefördergesetzes im Deutschen Bundestag

Am 27.3.2023 fand eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ (Demokratiefördergesetz – DFördG, 20/5823) des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag statt. Worum es dort ging und wie die Anhörung aus Sicht der politischen Bildung zu bewerten ist, kommentiert für das Journal der Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung Timo Reinfrank. 

JOURNAL: Welche zentralen Themen wurden aus Ihrer Sicht im Zuge der Anhörung zum geplanten Demokratiefördergesetz diskutiert und wie bewerten Sie den Diskurs?

Timo Reinfrank: Im Großen und Ganzen war die Anhörung meines Erachtens zufriedenstellend. Immerhin war das Demokratiefördergesetz bereits in zwei Koalitionsverträgen zuvor Bestandteil, hat es aber bislang trotzdem nie in den Bundestag geschafft. Diesmal gibt es endlich eine reale Gesetzesvorlage, über die ganz konkret diskutiert wird. Das sind die guten Nachrichten. Und im Gegensatz zu der vorausgegangenen eher allgemeinen und fast schon unspezifischen Debatte im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement stand im Fokus der Debatte diesmal das konkrete Gesetzgebungsverfahren. Auch die von der Opposition bestellten Gutachter*innen haben wichtige Punkte eingebracht. Kritisch für den Entwurf hervorgehoben wurde das hier (zu) wenig beachtete Subsidiaritätsprinzip des Grundgesetzes, welches vorsieht, dass Angebote der Demokratiebildung zunächst und primär durch die freien Trägen und nachrangig durch den Staat offeriert werden. Der jetzige Entwurf hingegen sieht vor, dass der Staat eigene Angebote implementieren kann und dann erst die Zivilgesellschaft. Dass erst der Staat und dann die freie Trägerlandschaft bei der Umsetzung von Demokratiefördermaßnahmen genannt wird, ist für ein Demokratiefördergesetz etwas befremdlich. Problematisch fand ich die seitens einzelner Gutachter*innen formulierte Befürchtung, in Zukunft würden nach dem Gesetz vorzugsweise regierungskonforme politische Bildungsprojekte bevorzugt werden. Ganz nach dem Motto: ‚Gefördert werden Angebote, die das Meinungsspektrum der jeweiligen Regierung abbilden.‘ Das war in der Vergangenheit so nicht und wird auch in Zukunft nicht der Fall sein. Zumal dieser Vorwurf an keinem Beispiel plausibilisiert werden konnte. Wir als Expert*innen konnten in der Anhörung nur auf die Fragen antworten und keine allgemeine Debatte führen. Daher möchte ich diesem Punkt an dieser Stelle deutlich widersprechen. Zumal das Bundesfamilienministerium sehr deutlich auf Vielfalt achtet und das Antragsverfahren einem aufwendigen Antragsprozedere unterliegt. Diskutiert wurde unter anderem das Thema ­Sicherheit und die Frage, welche Begrifflichkeiten in dem Gesetz dazu ­angesetzt werden 

JOURNAL: Gab es aus Ihrer Perspektive auch einen sichtbar gewordenen Dissens?…

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