Wie weiter mit der Demokratieförderung?

Der Zeitpunkt für eine Tagung mit den Titel „Wie weiter mit der Demokratieförderung?“ hätte nicht besser gewählt werden können. Denn im Dezember 2022 hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz (DFördG) vorgelegt. In diesen Tagen geht der Entwurf in die erste Expertenanhörung im Deutschen Bundestag. Der Veranstalter der Tagung, das DGB-Bildungswerk, arbeitet im Kompetenznetzwerk „Demokratieförderung in der beruflichen Bildung“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit und verfügt damit über eigene praktische Erfahrungen in dem extremismuspräventiven Feld, das heute auch mit dem Begriff „Demokratieförderung“ bezeichnet wird (vgl. zum Begriff den Beitrag von Elisa Walter und Katrin Ehnert in diesem Heft).

Heterogene Teilnahme an der Tagung
Die Struktur der Teilnehmer*innenschaft der Tagung hat gezeigt, wie groß das Interesse von Institutionen der non-formalen Bildungsarbeit derzeit an einer Debatte über die Perspektive eines an Extremismusprävention und Demokratiebildung ausgerichteten DFördG ist. Um nur einige Institutionen davon herauszugreifen: Neben großen Playern wie der Amadeu Antonio Stiftung (eine der größten Organisationen im Feld der Rechtsextremismusprävention), Ufuq (eine der traditionsreichsten Institution in der Islamismusprävention), dem Deutschen Kinderhilfswerk und verschiedenen Landesjugendringen waren auch kleine Träger vertreten, etwa die Akademie Klausenhof. Die Teilnehmer*innen repräsentierten eine ganze Reihe von Kompetenznetzwerken und Kompetenzzentren unter dem Dach von „Demokratie leben!“. Vertreten war auch das Deutsche Jugendinstitut, die wohl wichtigste Einrichtung der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Bundesprogramms. Die Teilnehmer*innenstruktur ermöglichte ein sehr hohes Niveau als gegenstandsbezogene fachliche Debatte. 

Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe 
Am Anfang der Tagung referierte Lars Reisner vom Deutschen Bundesjugendring über Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Er machte deutlich, dass der gesetzliche Rahmen des Achten Sozialgesetzbuchs die Selbständigkeit der Träger in der Zielsetzung und Durchführung von Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung garantiere, dass diese gesetzlichen Standards der „Subsidiarität“ aber häufig durch eine politische (Top-Down-)Steuerung unterlaufen würden. Auch die Ziele von Jugendarbeit, zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anzuregen, sind in § 11 und 12 SGB VIII grundgelegt und sind insofern Grundlage der politischen Bildung und Demokratieförderung gleichermaßen. Wichtig erscheint im thematischen Kontext von Demokratieförderung, dass der Bund als Fördergeber nach § 83 SGB VIII vor allem bundeszentrale Dach- und Fachverbände fördern soll (und haushaltsrechtlich darf). Das Prinzip der „Bundeszentralität“ wird in den klassischen…

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