Queerfeindlichkeit bekämpfen

2022 sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. Im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ wurden 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unter­themenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst. Umso wichtiger ist das im Juni durch den Bundestag beschlossene „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“. Damit werden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.

Seit Januar 2022 gibt es in Deutschland erstmals einen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelten Queer-Beauftragten der Bundesregierung. Zudem wurde bereits im Jahr 2021 das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit der Aufgabe betraut, „ein unabhängiges Expertengremium aus Wissenschaft und Praxis, unter Einbindung von Fachverständigen aus der LSBTI-Gemeinschaft, einzusetzen“ (Innenministerkonferenz, 215. Sitzung am 03.12.2021, TOP 13, Ziffer 3). Der entstandene Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ hat nun seinen Abschlussbericht vorgelegt. Zudem gibt es den Aktionsplan der Bundesregierung „Queer leben“: www.aktionsplan-queer-leben.de

Bericht: https://t1p.de/4t8j0

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