„Sondervermögen“
Der Ausdruck „Sondervermögen“
stellt eine im öffentlich-politischen Diskurs präsente Bezeichnung dar. In jüngerer Zeit wird vor allem im Rahmen von staatlichen Investitionsprogrammen, im Kontext von Debatten um die Schuldenbremse und um Schuldenaufnahmen vermehrt auf das Konzept des „Sondervermögens“ Bezug genommen. Der Ausdruck ist nicht neu, bereits seit Beginn der parlamentarischen Debatten in der Bundesrepublik Deutschland wird der Ausdruck genutzt (vgl. Beleg 1). Der Bezug auf das Konzept „Sondervermögen“ prägt dabei mal mehr und mal weniger stark die politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme und es wird dabei nicht nur inhaltlich um den Gegenstand des Sondervermögens gestritten, sondern es wird immer schon auch die Bezeichnung selbst kritisch verhandelt, sodass neben der inhaltlichen Auseinandersetzung auch eine metapragmatische Ebene der Verhandlung der Bezeichnung existiert, wie die Belege 2 und 3 eindrücklich zeigen.
- „Zu den unechten und nach unserer Auffassung höchst bedenklichen Deckungsmethoden gehört auch die Inanspruchnahme eines Kredits von 250 Millionen DM aus dem ERP-Sondervermögen. Dieses Sondervermögen ist ausdrücklich für Investitionszwecke reserviert. Nimmt man es zur Abdeckung laufender Verpflichtungen des Bundes in Anspruch, so wird der eigentlichen Bestimmung des Sondervermögens Abbruch getan. Niemand wird doch wohl im Ernst behaupten können, daß der Investitionsbedarf der deutschen Wirtschaft und insbesondere unserer Grundstoffindustrien zur Zeit auch nur annähernd befriedigt sei. Man kann auch nicht behaupten, daß bei diesem Haushalt der Grundsatz der Haushaltswahrheit in vollem Umfang zu seinem Recht komme. Es ist mir nicht die Zeit gegeben, Einzelheiten an Hand von Tatsachen aus dem Haushalt zu begründen.“ (BD 01278, 1.7.1953, Schoettle SPD)1
- „Ich will Ihnen einmal sagen, was das Ergebnis dieser 16 Jahre Koalition aus CDU/CSU und F.D.P. war. Schauen Sie doch einmal nach vorn! Sie haben, als Sie aus der Regierung ausgeschieden sind, Welche Steuern wollen Sie jetzt erhöhen? Rainer Brüderle eine Verschuldung des Bundes und der Nebenhaushalte, die Sie fälschlicherweise als ‚Sondervermögen‘ bezeichnet haben – in Wirklichkeit waren das Sonderschulden –, von 1 450 Milliarden DM hinterlassen.“ (BD 14041, 8.6.1999, Spillner SPD)
- „Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, man sollte unter den Weihnachtsbaum ein Ampelwörterbuch legen. ‚Bazooka‘, ‚Doppel-Wumms‘, ‚Zeitenwende‘, ‚Deutschlandpakt‘, ‚Sondervermögen‘, ‚Ergebnisüberschreitung‘ meinen nichts anderes als Mehrbelastung, Umverteilung und Leistungsminderung genau bei denjenigen, die jeden Tag arbeiten.“ (BD20144, 14.12.2023, Brehm CDU/CSU)
„Sondervermögen“ ist eine Wortzusammensetzung aus den Wortteilen „sonder“ und „Vermögen“. „Vermögen“ bedeutet eine große Menge an Eigentum (Geld, Sachwerte etc.). Das Wortbildungselement (Affix) „sonder“ bedeutet, „dass etw. nicht dem Üblichen entspricht, sondern zusätzlich dazukommt, für einen speziellen Zweck bestimmt ist“ (DWDS). Im Alltagssprachgebrauch wird demzufolge unter „Sondervermögen“ eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt ist und einen eigenen Stellenwert einnimmt. Der Ausdruck stammt ursprünglich aus der (finanz)ökonomischen und juristischen Fachsprache, u. a. kommt er im GG in Art 110, Abs. 1 vor. Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt wird mit „Sondervermögen“ ein sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der der Erfüllung bestimmter Aufgaben dient und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden ist. In Kritik geraten ist die Verwendung der Bezeichnung unter anderem deswegen, weil der Gebrauch dieses verwaltungstechnischen Ausdrucks sich im öffentlichen Diskurs quasi verselbständigt hat und gerade nicht in der administrativen Spezialbedeutung genutzt wird. Der Ausdruck richtet sich in Debatten über politische Maßnahmen an alle Bürger:innen gleichermaßen, diese sind in aller Regel jedoch nicht mit der administrativen Spezialbedeutung vertraut, sie orientieren sich an der Alltagsbedeutung. Durch diese Diskrepanz tritt aber eine euphemistische Bedeutung des Wortes in den Vordergrund. Diesen euphemistischen Gebrauch hat u. a. die Aktion Unwort des Jahres kritisiert und den Ausdruck wegen seiner verschleiernden Funktion zum Unwort des Jahres 2025 gewählt. Der Gebrauch des Technizismus in öffentlichen Debatten und öffentlicher Kommunikation verdeckt, was mit ihm alltagssprachlich gemeint ist: die Aufnahme von Schulden.
Problematisch an der Nutzung dieses euphemisierenden Ausdrucks ist sein strategisches Potenzial, das auch manipulative Wirkung entfalten kann. Denn durch die Verschleierung bzw. Euphemisierung werden demokratische Debatten über die Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert, weil Verständlichkeit und Aufrichtigkeit hinsichtlich der aufgenommenen Schulden vermieden werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird der Ausdruck in öffentlichen Debatten kritisch gesehen.
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Das ERP-Sondervermögen ist ein Kreditfonds. Genauere Erläuterung dazu finden sich im Gabler-Lexikon: https://www.gabler-banklexikon.de/definition/erp-sondervermoegen-57571.
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Literatur
Bundestagsdebatte 01278 vom
01.07.1953. https://dserver.
bundestag.de/btp/01/01278.pdf
[08.06.2026].
Bundestagsdebatte 14041 vom
08.06.1999. https://dserver.
bundestag.de/btp/14/14041.pdf
[08.06.2026].
Bundestagsdebatte 20144 vom
14.12.2023. https://dserver.
bundestag.de/btp/20/20144.pdf
[08.06.2026].
DWDS = Digitales Wörterbuch der
Deutschen Sprache. https://dwds.
de; https://www.dwds.de/wb/
sonder- [08.06.2026].
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/erpsondervermoegen-
57571
[08.06.2026].
| Zur Rubrik „BUZZWORD“ „BUZZWORD“ klärt die instrumentalisierte Verwendung von Begriffen in politischen Debatten. Der Begriff „Sondervermögen“ erscheint in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift „Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit“, Ausgabe 2/26 zum Thema „Jugend. Aufwachsen in der neuen Weltordnung“. >> Mehr Infos |
Die Autorin
Prof. Dr. Constanze Spieß ist Professorin für Pragmalinguistik am Institut für Germanistische Sprachwissenschaft der Philipps-Universität Marburg.
Zeitschrift „Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit“, Ausgabe 2/26
Klimakrise, Krieg, soziale Ungleichheit und die Normalisierung autoritärer Positionen prägen das Aufwachsen junger Menschen. Die am 15.10. erscheinende Ausgabe „Jugend. Aufwachsen in der neuen Weltordnung“ untersucht, wie Jugendliche diese gesellschaftlichen Veränderungen erleben und welche Folgen sie für politische Teilhabe, Bildung und Generationengerechtigkeit haben.
Fachbeiträge, Bildungsprojekte und Praxisimpulse zeigen, was junge Menschen stärkt und wie wir menschenfeindlichen Entwicklungen wirksam begegnet können.