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„Recht brechen“ – im Namen des Demokratischen

Samira Akbarian: Recht brechen. Eine Theorie des zivilen Ungehorsams. München (Verlag C.H. Beck) 2024, 172 S., 16 €

Am zivilen Ungehorsam scheiden sich Geister. Während ihn die einen als Unterspülung des Rechtsstaats verurteilen, wird eben dies von anderen als eine wesentliche Qualität gewürdigt. Auch wenn die Anlässe und Akteur*innen variieren – stets verdichtet sich in Praxen zivilen Ungehorsams und in den sie begleitenden Diskursen ein Ringen um das Verhältnis von Staatlichkeit und Subversion, von Ein- und Unvernehmen. Samira Akbarian hat somit einen zugleich aktuellen und zeitlosen Gegenstand gewählt. Beides macht die Lektüre außerordentlich relevant und verspricht im Hinblick auf Praxen zivilen Ungehorsams ergiebige Denkanstöße. Nachdem die Autorin einleitend die Relevanz der Thematik nachzeichnet, widmet sie sich zunächst der Ideengeschichte zum Spannungsfeld von Staatlichkeit und Ungehorsam. In der Gegenwart beginnend geht sie bis zu Sokrates zurück, diskutiert dessen Ansätze und wägt deren Übertragbarkeit auf Verhältnisse moderner Staatlichkeiten ab. Trotz der inhaltlichen Komplexität gelingt es Samira Akbarian auf beeindruckend leicht verständliche Art und Weise, argumentative Grundfiguren quer durch die politische Theorie und Ideengeschichte zu skizzieren. Die Fülle der Referenzen regt durchweg an, die von ihr genannten Autor*innen in Bezug auf jene Spannungsfelder hin zu befragen. In ihrer Vielheit verbleiben manche der Referenzen im Kursorischen, was der Argumentation jedoch keinen Abbruch tut. Vertiefende Ausführungen finden demgegenüber in der Dissertation der Autorin Platz (Akbarian 2023). Nachfolgend erläutert die Autorin drei Funktionen zivilen Ungehorsams: eine rechtsstaatliche, eine (radikal-)demokratische sowie eine ethische. Diese Dreiteilung gliedert ihren argumentativen Gang und leitet die Lesenden durch den weiteren Text.


Zum Rechtsstaatlichen

Bei der Betrachtung der rechtsstaatlichen Funktion greift Samira Akbarian auf klassische Rechtfertigungsfiguren zurück. So argumentiert sie u.a. bezugnehmend auf Rawls und Habermas, dass sich ziviler Ungehorsam zwar durch den Bruch mit spezifischem Recht auszeichne. Nichtsdestotrotz stünde dieser einfache Rechtsbruch in einem wohlwollenden Verhältnis zum verfassungsrechtlichen Rahmen. Denn der Ungehorsam selbst trage dazu bei, die Verfassungsrealität zu problematisieren – und zwar unter der Schubkraft der Verfassungsnorm. Mit der Verletzung einzelner Normen werde aus dieser Perspektive eine „Neuinterpretation“ (12) des verfassungsrechtlichen Rahmens angestoßen, der ohnehin stets auf Auslegungen angewiesen sei. Ziviler Ungehorsam dränge in einer solchen Lesart auf eine Aktualisierung der Verfassungsdeutung, um sie in einem integrativen Sinne weiterzuentwickeln.


Zum Radikaldemokratischen

Diese fortschrittslogische Auffassung weise zugleich wesentliche…

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Der Rezensent

Max Barnewitz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Arbeitsbereich Didaktik der Sozialwissenschaften an der Universität Siegen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf radikalen Demokratietheorien. ­Parallel dazu ist er als außerschulischer politischer Bildner tätig.