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Die Verfassungsviertelstunde in Bayern

Handlungsraum für politische Bildung in der Schule als Ausgangspunkt für zivilgesellschaftliches Engagement?

Mit der Einführung der Verfassungsviertelstunde im Schuljahr 2024/2025 wurde die politische Bildung an allen bayerischen Schulen ausgeweitet: Schüler*innen setzen sich seitdem regelmäßig mit den Werten des Grundgesetzes sowie der Bayerischen Verfassung auseinander. Kann sich im gemeinsamen Austausch eine Wertschätzung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung entwickeln, die perspektivisch auch zivilgesellschaftliches Engagement fördert?



Demokratische Ordnung entsteht nicht allein durch stabile Institutionen. Sie lebt davon, dass Bürger*innen sich einbringen, mitwirken und zustimmen. Dies setzt ein Bewusstsein für die Werte der demokratischen Verfassung voraus. Die gesellschaftliche Polarisierung, befeuert durch digitale Öffentlichkeiten und demokratiefeindliche Narrative erschüttern die Grundfeste der Demokratie: Grundrechte, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit werden infrage gestellt und diskreditiert.

Diese Einsichten führten zur Einführung der Verfassungsviertelstunde an allen bayerischen Schulen ab dem Schuljahr 2024/2025. Ziel war es, die im Grundgesetz sowie der Bayerischen Verfassung festgelegten Werte dadurch regelmäßig im Schulalltag zu thematisieren und zu verankern. Mittel- und langfristig soll damit das Wertebewusstsein der Lernenden gestärkt, ihre Urteilsfähigkeit geschärft und ihre Bereitschaft zur Partizipation gefördert werden.


Wie ist die Verfassungsviertelstunde ­organisatorisch eingebettet?

Die Verfassungsviertelstunde ist als wöchentliches Format von 15 Minuten konzipiert und findet während der regulären Unterrichtszeit statt. Wenn es inhaltlich notwendig und sinnvoll ist, können auch zwei oder drei Verfassungsviertelstunden zu Einheiten von 30 oder 45 Minuten gebündelt werden. Projekttage sind eine mögliche Ergänzung, sie ersetzen jedoch nicht die regelmäßige Durchführung. Jede Schule kann selbst über Art und Umsetzung der Verfassungsviertelstunde entscheiden, wobei die verschiedenen Schularten unterschiedliche Organisationsmodelle benötigen: Das an den Grund- und Mittelschulen betriebene Klassenlehrerprinzip überlässt der Klassenleitung die Durchführung. Im Fachlehrerprinzip wie an der Realschule oder am Gymnasium erfolgt hingegen häufig eine rotierende Aufteilung unter Beteiligung möglichst aller Fächer und damit aller in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrkräfte. In Fächern wie Deutsch, Mathematik und Englisch, die meist mit vier oder mehr Wochenstunden in einer Jahrgangsstufe vertreten sind, finden so entsprechend mehr Verfassungsviertelstunden statt als in einem zweistündigen Nebenfach wie Geschichte oder Sport. Unabhängig von der Umsetzung sollen die Verfassungsviertelsunden für Lehrkräfte wie Lernende gleichermaßen sichtbar dokumentiert werden, um Transparenz herzustellen und Wiederholungen möglichst zu vermeiden. Dies kann…

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Der Autor

Dr. Hans-Peter Eckart arbeitet am Institut für ­Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) als Referent für Geschichte, Politik und Gesellschaft, Sozialwesen und Soziallehre in der Realschul-Abteilung. In Zusammenarbeit mit Lehrkräften entwickelt er in Arbeitskreisen exemplarische Lernaufgaben und Prüfungsformate für den bayernweiten Einsatz. Zudem wirkt er an der Weiterentwicklung der Lehrpläne mit und steht hierzu im Austausch mit den Fachmitarbeitenden der Bezirke der Ministerialbeauftragten.