Die Relevanz rechtlicher Grundlagen für die politische Bildung

Dr. Peter Krug war bis Ende 2006 als Ministerialdirigent Abteilungsleiter im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung des Landes Rheinland-Pfalz. Er hat an der Universität Göttingen mit dem Studium der Philologie, Deutsch, Englisch und Geschichte begonnen und ist später zu den Sozialwissenschaften gewechselt. Ab 1971 war er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Göttingen angestellt. Bereits während des Studiums hat er bei Kirchen, Gewerkschaften und Parteien als Teamer in der politischen Bildung mitgearbeitet. Mit einer Studie zur Geschichte der Bildungsarbeit der Gewerkschaften wurde er 1978 promoviert. Er arbeitete in verschiedenen Kommissionen zur Entwicklung rechtlicher Grundlagen der Erwachsenen- und Weiterbildung in Niedersachsen (Erwachsenenbildung, Bildungsurlaub) mit und wechselte 1983 als Referatsleiter in das Kultusministerium des Landes Nord­rhein-Westfalen. In den 1990er Jahren war er Vorsitzender des Ausschusses für Fort- und Weiterbildung der Kultusministerkonferenz.

Die Gestaltung rechtlicher Grundlagen und Rahmenbedingungen der Erwachsenen- und Weiterbildung, die Sicherung ihrer finanziellen Förderung und vor allem die Entwicklung von innovativen Förderprogrammen waren die Schwerpunkte meiner beruflichen Tätigkeit in den Bildungsverwaltungen der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Im Vordergrund stand dabei insbesondere das Ziel einer rechtssicheren Grundlegung von Zielen und Aufgaben sowie die Gewährleistung einer finanziellen Förderung dieser für eine dynamische Gesellschaft und Wirtschaft notwendigen Aufgabe. In diesem Kontext war mir die Entwicklung von kooperativen Verfahren zur Gestaltung dieses Arbeitsfelds besonders wichtig sowie die Anregung von Innovationen zur Entwicklung dieses Arbeitsfelds und die Abstimmung der Erwachsenenbildungspolitik zwischen den Bundesländern. Geprägt durch die 68er Studentenbewegung und mein politisches Engagement war es mir ein zentrales Anliegen, mich nicht nur mit theoretisch-politischen Debatten über eine demokratischere, gerechtere und lebenswerte Gesellschaft zu begnügen, sondern in staatlichen Institutionen mit dazu beizutragen, die strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingen auf dem Weg zu diesem Ziel zu schaffen.

Aufgewachsen bin ich in einfachen Verhältnissen in Bremen. Die Erziehung gestalteten meine Eltern nach dem Motto, ‚die sollen es einmal besser haben als wir‘. Der anvisierte soziale Aufstieg führte über den Weg der Bildung, der Sohn sollte das Abitur machen und studieren. Nach dem Abitur ging ich nach Göttingen, um Philologie, Deutsch, Englisch und Geschichte zu studieren. Eigentlich wollte ich Journalist werden. Doch mein Studium fiel in die Zeit einer wachsenden Politisierung der Studierenden durch die Studentenbewegung. Für mich hatte das zur Folge, dass ich in die Sozialwissenschaften wechselte und mich mit Soziologie, Sozialpsychologie und politischer Bildung beschäftigte. Parallel dazu arbeitete ich als Teamer in der politischen Bildung verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen. Schwerpunkte meiner wissenschaftlichen Studien waren die kritische Theorie, besonders die Studien von Jürgen Habermas und Oskar Negt, und der Marxismus. Für die politische Bildung prägend waren die Seminare von Ernst-August Roloff, einer impulsgebenden Persönlichkeit.

Im Jahr 1971 wurde ich wiss. Assistent an der Universität Göttingen. Aus meinem Engagement bei den Jungsozialisten und den Gewerkschaften resultierte die Wahl des Themas meiner Dissertation. 1978 wurde ich mit einer historisch-systematischen Studie zur Geschichte der Bildungsarbeit der Gewerkschaften von ihren Anfängen bis zur Weimarer Republik promoviert (Krug 1980). U. a. die Mitwirkung in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit führte dazu, dass ich in verschiedene Kommissionen berufen wurde, die das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz und das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz erarbeiteten. Damit verbunden war dann mein Schritt in die Bildungsverwaltung.


Das Thema Arbeit und Bildung hat mich das ganze Leben nicht losgelassen



Über eine Tätigkeit im Landesinstitut für Schule und Weiterbildung in Soest führte mein Weg 1983 ins Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort war ich Referatsleiter für Weiterbildung und wesentlich mit der Erarbeitung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes betraut. Die Ausgestaltung dieses Gesetzes erwies sich als sehr schwierig. Umstritten war insbesondere der Stellenwert der politischen Weiterbildung. Immer wieder unternahmen die Arbeitgeber juristische Anstrengungen, um mögliche finanzielle Belastungen durch dieses Gesetz zu verhindern.

Im Jahr 1991 – die SPD hatte die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz gewonnen und stellte mit Rudolf Scharping zum ers­ten Mal den Ministerpräsidenten – erhielt ich das Angebot, als Abteilungsleiter in das neu gebildete Ministerium für Wissenschaft und Weiterbildung zu wechseln. Als Leiter der Abteilung Weiterbildung kam die Aufgabe auf mich zu, die Prozesse zum Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes und eines Weiterbildungsgesetzes anzuschieben. Die Stärkung der Weiterbildung war damals ein wichtiges Ziel der SPD im Wahlkampf gewesen. Zu Beginn der Legislatur wurde 1991 in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen eine Weiterbildungsinitiative gestartet, die 1993 in ein Bildungsfreistellungsgesetz (Bildungsurlaub) und 1995 in das Weiterbildungsgesetz mündete. Grundlegend für die Initiative war die Überzeugung von der Notwendigkeit eines lebenslangen Lernens zur Bewältigung der Anforderungen von technologischem Fortschritt und gesellschaftlichem Wandel. Neue Regelungen waren auch deshalb erforderlich, da die bis dahin bestehenden rechtlichen Regelungen eigentlich keine breiter angelegte und erfolgreiche Weiterbildung zuließen. Mit dem neuen Gesetz wurden mit den verschiedenen Akteuren abgestimmte Grundlagen geschaffen, Eckpunkte für die Weiterbildung formuliert und es wurden deutlich erhöhte finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde im Gesetz die Aufmerksamkeit auf eine Koordination aller Beteiligten gelegt, Eckpunkte für Qualität formuliert und Berichterstattung und Evaluation vorgesehen sowie die Notwendigkeit einer breiten Information über die zahlreichen Angebote der verschiedenen Träger festgehalten.

Bei der Erarbeitung des Gesetzes habe ich meine Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen berücksichtigt und z. B. eingeführt, dass die Arbeitgeber kleinerer Betriebe Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte für Weiterbildung freistellen. Das Gesetz zielte nicht nur auf die berufliche Bildung, sondern auch auf persönliche und politische Bildung. Es wurden Kommissionen und Weiterbildungsräte gegründet, die an der Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen beteiligt werden sollten. Ebenfalls wurden mehr Landessorganisationen gebildet und die Zahl der haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter*innen erhöht. Über einige Schwerpunktsetzungen hinaus wurden im Gesetz keine genaueren Inhalte vorgegeben, eine gewisse inhaltliche Steuerung erfolgte in Verbindung mit Schwerpunktprogrammen und einer Projektförderung.


Politische Weiterbildung ist unverzichtbar



Ein wichtiger Aspekt bei der weiteren Gestaltung der Weiterbildung war die Frage nach der Qualität. Wir haben das System der Lerner-orientierten Qualitätsentwicklung (LQW) erarbeitet, um Bildungseinrichtungen und Organisationen bei ihrer Qualitätsentwicklung und der Professionalisierung ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Frage nach der Qualität hat ja verschiedene Aspekte. Es ging darum, gegenüber den potenziell Teilnehmenden die Seriosität und Professio­nalität des Angebots darzustellen, dies für die Werbung zu nutzen, aber auch bei den Arbeitgebern die Akzeptanz für die Angebote zu erhöhen.

In meiner Verantwortung lag zudem die Umsetzung von europäischen Programmen wie Grundtvig und Leonardo. Während der gesamten Zeit im Ministerium hatte ich noch Lehraufträge an unterschiedlichen Universitäten über Lebenslanges Lernen und gewerkschaftliche Bildungsarbeit.

Auf Bundesebene war ich einige Jahre Vorsitzender des Ausschusses für Fort- und Weiterbildung der Kultusminister­konferenz. Wir haben zahlreiche Empfeh­lungen zur Weiterbildung für Konferenzen der Staatssekretär*innen und der Kultusminister*innen vereinbart. In Diskussionen mit dem Bund und den Bundesländern haben wir u. a. ein Programm „Lebens­­langes Lernen“ zur Innovation in der Weiterbildung aufgelegt. Die Arbeit im Ausschuss war sehr stark von den Debatten zwischen den sogenannten A-Ländern (SPD-dominiert) und den B-Ländern (CDU-dominiert) geprägt. Dennoch gelang es u. a. eine gemeinsame Empfehlung zur politischen Weiterbildung zu erarbeiten, die dann von der Konferenz der Kultus­minister*innen beschlossen wurde (18. 9. 1998). Darin wurde u. a. festgehalten, dass die „politische Weiterbildung […] einen unverzichtbaren und konstitutiven Beitrag zu einer demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung leisten“ soll und sie „besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit und Unterstützung bedarf.“

Insgesamt hat mich das Thema Arbeit und Bildung das ganze Leben nicht losgelassen. Im Alter von 65 Jahren bin ich, auch aufgrund einer schweren Krankheit, in den Ruhestand gegangen. 

Literatur
Krug, Peter (1980): Gewerkschaften und Arbeiterbildung. Gewerkschaftliche Bildungsarbeit von ihren Anfängen bis zur Weimarer Republik. Köln.

Zitation:
Krug, Peter  (2021). Die Relevanz rechtlicher Grundlagen für die politische Bildung, in: Journal für politische Bildung 2/2021, 52-54, DOI https://doi.org/10.46499/1670.1958.

Der Autor

Dr. Peter Krug war bis Ende 2006 als Ministerialdirigent Abteilungsleiter im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung des Landes Rheinland-Pfalz.

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